Uns ist es sehr wichtig, dass unsere liebevoll aufgezogenen und gut umsorgten Tiere in ein artgerechtes und schönes Zuhause ausziehen. Eine Zucht bedeutet Selektion, daraus folgt, dass nicht alle Tiere, die bei uns geboren werden auch in der Zucht eingesetzt werden können. Unsere Meerschweinchen dürfen ausziehen, müssen aber nicht ausziehen. Unsere Tiere dürfen so lange bei uns bleiben, bis wir das passende Zuhause für sie gefunden haben.
Die neuen Besitzer sollten ein Grundwissen über Pflege und Fütterung haben, wir stehen jederzeit für Infos und Tipps zur Verfügung. Der persönliche Kontakt mit den Interessenten ist uns sehr wichtig.
Unsere Jungtiere werden frühestens mit 4-6 Wochen abgegeben und mind. 300g. Entscheidend hierfür ist der Entwicklungsstand. Jungtiere, die via Tierversand ausziehen, dürfen ihre Reise erst mit 400g antreten.
Unsere Abgabetiere werden nur augenscheinlich gesund abgegeben. Für spätere Erkrankungen oder den Tod eines Tieres übernehmen wir keine Haftung. Wichtig zu beachten ist, dass ein Umzug für die Meerschweinchen immer Stress bedeutet und das Tier in eine neue Umgebung zieht, manchmal kann es vorkommen, dass die Meerschweinchen durch diese Umstände einen Pilz, Milben, Stress-Durchfall oder eine kleine Erkältung bekommen.
Böcke die nicht in die Zucht ausziehen sollen, werden nur kastriert abgegeben.
Wir vermitteln die Schweinchen nicht in Einzelhaltung oder zur Vergesellschaftung von Kaninchen.
Wir geben keine Jungtiere alleine ab, wenn im neuen Zuhause noch kein Erziehertier vorhanden ist. Zu jungen Meerschweinchen gehört immer ein Erziehertier, welches die Kleinen weiterhin gut erzieht. Suchen Sie noch ein passendes Erziehertier, dann schreiben Sie uns gerne an, die Erziehertiere sind nicht immer auf der Abgabeseite aufgelistet.
Erwachsene Kastrate oder Mädels ziehen nur in Verbindung mit einem oder mehreren Jungtieren aus, da wir uns für unsere Jungtiere ein Erziehertier im neuen Zuhause wünschen, außer ein Erziehertier ist schon vorhanden. Schreibt uns bei Fragen zu diesem Thema gerne an!
Unsere Mädels ziehen bevorzugt mit einem Kastraten von uns aus, außer ein Mädel soll in eine bestehende Gruppe ausziehen, wo schon ein Kastrat lebt. Anfragen in Kombination mit einem Kastraten werden allerdings immer bevorzugt.
Reservierung
Für eine feste Reservierung ist eine Anzahlung von 50% der Schutzgebühr fällig, die spätestens 1 Woche nach der Reservierung auf meinem Konto eingegangen sein muss. Ist die Reservierungsgebühr nicht nach 1 Woche bei mir eingegangen, wird das Tier wieder frei gegeben. Sie wird beim Kauf natürlich mit dem Kaufpreis verrechnet.
Bei Nichtabholung oder Rücktritt von der Käuferseite aus, erfolgt keine Rückerstattung der Anzahlung. Wird das Tier krank oder verstirbt, erhält der Käufer seine Anzahlung natürlich zurück.
Ich behalte mir das Recht vor selbst vom Kauf zurück zu treten, in diesem Fall bekommt der Käufer selbstverständlich die Reservierungsgebühr zurück!
Die Meerschweinchen sollten spätestens sieben Tage nach dem ersten möglichen Abgabetermin in ihr neues Heim ziehen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Sitzt ein Böckchen noch seine Kastrationsfrist ab, darf seine Naht natürlich erst in Ruhe ausheilen. Können Sie aus anderen Gründen (Job, Krankheit, Urlaub, etc. ) Ihr Tier nicht in dieser Zeit zu sich nehmen, besteht die Möglichkeit, dass das Meerschweinchen länger bei uns wohnen bleibt. Kosten hierfür sind 1,50 €/Tag/Tier. Die Pauschale ist zahlbar ab dem achten Tag und muss im Voraus geleistet werden.
Schutzgebühr
Der Preise richtet sich nach Alter, Farbe und Zuchtqualität des Tieres:
- Frühkastrate & Kastrate 95-110 Euro
- Böcke – Zuchtgeeignet 50 Euro
- Weibchen – Zuchtgeeignet 70 Euro
- Weibchen – Nicht Zuchtgeeignet 60-70 Euro
- Weibchen alt (ab 2 Jahren) – Nicht Zuchtgeeignet 45 Euro
Die Schutzgebühr kommt komplett den Tieren zu Gute.
Meerschweinchen die via Tierversand oder Mitfahrgelegenheit ausziehen, sind vor Abreise bei uns vollständig zu bezahlen.
Weitere Abgabebedingungen
Ich möchte darüber informiert werden, wenn meine Tiere das Zuhause wieder wechseln sollen.
Natürlich nehme ich später alle meine Tiere wieder zurück, falls die neuen Besitzer aus verschiedenen Gründen die Haltung nicht mehr weiter führen können oder ähnlichem. Die Schutzgebühr wird nicht zurück erstattet.
Mit der Reservierung, respektiv der Zahlung von der Schutzgebühr des jeweiligen Meerschweinchen, erklärt sich der Käufer mit meinen Abgabebedingungen als einverstanden.
Für Fragen VOR und NACH dem Kauf stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Nach EU-Recht muss man auch als Privatzüchter eine Garantie oder 1 Jahr Umtauschrecht auf verkaufte Tiere einräumen, es sei denn, man schließt das aus. Hiermit schließe ich diese Garantie und das Umtauschrecht ausdrücklich aus.
